MHC Austria – Artikel 16 Bescheid bis 2029

Liebe Mitglieder!

Die Artikel 16 Betriebsgenehmigung für den MHC Flugplatz wurde für weitere 4 Jahre verlängert, konkret bis 31.3.2029. Das ist eine sehr gute Nachricht für den Betrieb unseres Platzes. An dieser Stelle vielen Dank für die Einhaltung der Vorgaben und der sorgfältigen Führung des Flugbuches. Unter anderem war dies eine Voraussetzung für die positive Erledigung unseres Verlängerungsantrages.

Der neue Bescheid ist in wesentlichen Teilen gleichgeblieben, wie bisher dürfen wir Modelle bis 25kg bis zu einer Flughöhe von 150 Metern betreiben. Kleine Änderungen gab es bei den Einträgen im Flugbuch. Nunmehr muss die maximal geflogene Höhe angegeben werden und ob ein Luftraumbeobachter eingesetzt wurde. Eine positive Änderung betrifft die Verwendung der Dronespace App. Seit 15. Mai 2025 entfällt die Anmeldung des Flugbetriebes, d.h. die Dronespace App wird nicht mehr benötigt, da die MHC Flugzone bereits fix in der Karte eingetragen ist.

Für den Flugbetrieb am MHC Platz sind die Vorgaben aus dem neuen Bescheid einzuhalten. Dazu müssen wir wieder die Kenntnisnahme der neuen Dokumente von euch einholen.

Hinweis: Die Kenntnisnahme, sowie Registrierung und Befähigungsnachweis (Drohnenführerschein) sind für das Fliegen am MHC Platz zwingend notwendig. Wenn jemand nicht fliegt, dann entfallen diese Anforderungen natürlich.

Bestätigung der Kenntnisnahme:
Bitte das beiliegende Dokument „A16-Kenntnisnahme-Artikel-16-2025.pdf“ unterschreiben und per Email retournieren!
Oder
alternativ dazu mit Eintrag in der Unterschriftenliste im Clubhaus, in der Mappe für das Flugbuch. Einige haben das bereits gemacht, damit ist das „A16-Kenntnisnahme-Artikel-16-2025.pdf“ nicht mehr erforderlich.

Wichtig: Piloten, welche im Flugbuch eingetragen sind

  • müssen die Kenntnisnahme bestätigt haben
  • benötigen eine gültige Registrierungsnummer
  • benötigen einen gültigen Befähigungsnachweis (Drohnenführerschein)

Zur Erinnerung:

Eine Erstflug-Checkliste ist für jedes Modell einmalig auszufüllen und ist immer mitzuführen. Ob in Papierform oder in elektronischer Form kann jeder frei entscheiden. Ihr könnt gerne das beiliegende PDF als Vorlage nehmen.

Das Flugbuch liegt im Clubhaus auf und soll entsprechend ausgefüllt werden, mit Name, Beginn, Ende, Anzahl der Flüge, maximale Flughöhe und ob ein Luftraumbeobachter eingesetzt wurde. Die maximal erlaubte Flughöhe ist 150m über Grund. Ab 120m ist ein Luftraumbeobachter einzusetzen.

Dokumente

– Bescheid: A16-E-LFA907-33_01-24-Bescheid-1_ MHC_Austria_2025-03-20.pdf
– Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO):  A16-OEAeC_MFBO_V_3_0_1.MHC-Austria-2025.pdf
– Kenntnisnahme: A16-Kenntnisnahme-Artikel-16-2025.pdf
– Erstflug Checkliste (Vorlage): A16-Erstflug-Checkliste für Modelle bis 25kg+Schreibfunktion.pdf

Für Fragen und Hilfestellung stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Euer MHC Vorstand