Infos zu EU Drohnenverordnung

Mit 31.12.2020 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) (Drohnenverordnung) in Kraft, und damit werden die gesetzlichen Regelungen dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich.

(1.) Registrierungspflicht

Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges – also auch ein Modellflugpilot – muss sich bei der Austro Control (ACG) registrieren lassen. Das ist ab 31.12.2020 über die Internetseite www.dronespace.at möglich und kostet EUR 31,20.

(2.) Kenntnisnachweis („Drohnenführerschein“)

Jeder Betreiber eines UA (Flugmodells) muss Mindestkenntnisse für dessen Betrieb nachweisen können. Auf www.dronespace.at ist deshalb ein Kenntnisnachweis abzulegen der aus 40 Fragen besteht, die sich auf 9 Themen verteilen. Er ist so aufgebaut, dass ihn jedermann positiv absolvieren kann.

(3.) Kennzeichnungspflicht für Modelle

Alle UA (Flugmodelle) eines Betreibers müssen mit der Registrierungsnummer (siehe Registrierungspflicht) versehen werden, damit eine eindeutige Zuordnung zum Betreiber möglich ist. Die genaue Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen!

Hilfestellung und Unterstützung

Da es sich hier um eine Vorgabe des Gesetzgebers handelt, ist sie selbstverständlich beim Fliegen am MHC Platz anzuwenden. Das gilt grundsätzlich für jeden Flug, auch wenn nur selten geflogen werden sollte.

Als Vorstand des 1. MHC empfehlen wir daher die zeitnahe Absolvierung der Registrierung und des Kenntnisnachweises(„Drohnenführerschein“).

Wir ersuchen, uns die Registrierungsnummer zum Eintrag in die Mitgliederliste bekanntzugeben. Bitte schickt die Information direkt an unseren Kassier Michael Leitner oder an webmaster@mhc.at

Die Registrierung und der Kenntnisnachweis(„Drohnenführerschein“) sind getrennte Vorgänge und können unabhängig voneinander gemacht werden.

  • Bei der Registrierung bekommt ihr die Registriernummer, welche auf jedem Modell angebracht werden soll. Die Registrierung kostet EUR 31,20 und gilt für 3 Jahre.
  • Der Kenntnisnachweis(„Drohnenführerschein“) ist kostenlos und gilt für 5 Jahre. Der Test ist nicht schwierig, wobei das zuhörige Online Training trotzdem empfehlenswert ist. Im Übrigen kann der Test jederzeit gefahrlos wiederholt werden. Probiert es einfach!

Bitte informiert Euch darüber hinaus auch auf den Internetseiten der AustroControl www.dronespace.at und des Österreichischen AeroClub aeroclub.at

Bei Fragen und für Unterstützung wendet Euch bitte an Vereinskollegen oder an den Vorstand.

Zum konkreten Ablauf haben wir hier sehr gute Videoanleitungen vom Flugverein UMBC Laa/Thaya gefunden, Danke!

Registrierung
https://youtu.be/QXv0p-FD78s

Kenntnisnachweis
https://youtu.be/MfmrDwXbfrU

Häufige Fragen

Darf ich MHC Mitglied bleiben, wenn ich mich nicht bei der AustroControl registriere?

Natürlich darfst Du Mitglied bleiben. Die Mitgliedschaft beim 1.MHC Austria ist nicht an die AustroControl Registrierung gebunden.
Allerdings darfst Du dann kein Modellflugzeug, auch keinen Modellhubschrauber, in Betrieb nehmen und fliegen. Du bist damit quasi unterstützendes Mitglied.

Ich besitze keine Drohne und verstehe nicht, warum ich eine Registrierung für Drohnenbetreiber machen soll?

Die sogenannte „EU Drohnenverordnung“ gilt allgemein für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) und gilt daher auch für unsere ferngesteuerten Modellfluggeräte. Die Bezeichnung ist leider unglücklich gewählt, d.h. wir als Modellflieger müssen uns als „Drohnenbetreiber“ registrieren und einen „Drohnenführerschein“ ablegen.

Welcher Versicherungsnummer muss ich bei der Registrierung verwenden?

Die Mitglieder des MHC sind Mitglied beim Österreichischen AeroClub. Die Versicherungspolizze des ÖAeC lautet Nr. 400 112 3142.

Ich habe gehört, der Kenntnisnachweis wird nicht benötigt. Ist das richtig?

Ab 1.1.2023 ist der Kenntnisnachweis gesetzlich vorgeschriben, auch auf Modellflugplätzen. Wir empfehlen die Prüfung zeitnah abzulegen, am besten gleichzeitig mit der Registrierung. Sie ist kostenlos und kann ggf. auch öfter wiederholt werden und sie ist überdies 5 Jahre gültig.

Muss ich die Registrierung- und den Kenntnisnachweis in gedruckter Form mit mir führen?

Wir empfehlen die Dokumente in ausgedruckter Form mitzuführen, z.B. im Senderkoffer.

Ich fliege sehr selten, kann ich auf die Registrierung verzichten?

Die Registrierung ist verpflichtend, sobald Du ein Modellflugzeug in Betrieb nimmst.

Muss ich die Nummer des Kenntnisnachweis(„Drohnenfühererschein“) abenfalls am Modell anbringen?

Nein, die beiden Nummer sehen nur am ersten Blick ähnlich aus. Am Modell ist aber nur die Registrierungsnummer anzubringen. Sie ist mit dem Autokennzeichen vergleichbar, nur mit dem Unterschied, dass man die gleiche Nummer für alle Modelle verwenden kann.
Der Kenntnisnachweis(„Drohnenfühererschein“) ist dagegen wie der Autoführerschein, man muss ihn besitzen wenn man ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, in diesem Falle das Luftfahrzeug.

Liebe Grüße,
Euer Vorstand